Die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rates des Kantons Bern verabschiedete im März 2017 das Dekret über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte. Darin wurde festgelegt, dass für die Festsetzung der amtlichen Werte als Zielwert ein Median von 70 Prozent der Verkehrswerte anzustreben sei. Dies entgegen dem Antrag der Regierung und trotz starkem Widerstand, so auch der GRÜNEN. 

Wie das Bundesgericht heute festhält, verstösst der damalige Entscheid «gegen Bundesrecht und kann auch nicht bundesrechtskonform umgesetzt werden». Denn gemäss dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz) und aufgrund des Rechtsgleichheitsgebots ist es unzulässig, eine deutlich unter dem Marktwert liegende amtliche Bewertung von unbeweglichem Vermögen anzustreben. Die Kantone sind nicht frei, diesbezüglich zusätzliche Vorgaben zu machen. Die Liegenschaftssteuer kann im Kanton Bern im Übrigen steuerlich bereits bei den Unterhaltskosten abgezogen werden, wodurch sich die Einkommenssteuer bereits reduziert.

Die GRÜNEN erwarten, dass dem Grossen Rat rasch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage unterbreitet wird und mindestens der ursprünglich geplante Wert von 77% verankert wird. Dies führt zu höheren Steuereinnahmen beim Kanton und auch bei den Gemeinden.