Revision des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und zum Asylgesetz
Grüne Fordern Verbesserungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden
Die Grünen Kanton Bern begrüssen die Gesetzesrevision im Asylwesen, damit Gemeinden in angespannten Lagen vorübergehend stärker in die Pflicht genommen werden, um Schutzsuchende aufzunehmen. Dies entspricht der Forderung der Motion (Grüne) „Genügend Unterkünfte für Asylsuchende in Kooperation mit den Gemeinden zur Verfügung stellen“, die im Januar 2013 überwiesen wurde. Die Grünen Kanton Bern stehen hingegen der Unterbringungen von Schutzsuchenden in Zelten wie auch in unterirdischen Anlagen ablehnend gegenüber. Zudem beantragen die Grünen, dass die Übertragung staatlicher Vollzugsaufgaben im sensiblen Asylwesen nicht an gewinnorientierte Unternehmen erfolgen soll.
Die Grünen begrüssen die Bemühungen des Regierungsrates, in einer angespannten Situationen im Asylwesen angemessen und zeitgerecht auf die Entwicklungen für die Unterbringung der Schutzsuchenden reagieren zu können. Die Grünen Kanton Bern sind für eine offene Flüchtlingspolitik und verlangen, dass wir diese Menschen unter menschenwürdigen Bedingungen aufnehmen. Die Schweiz und der Kanton Bern haben die Kapazität, diese Personen aufzunehmen und ihnen Schutz zu geben. Die humanitäre Tradition, das internationale Recht und unser nationales Rechtsystem verpflichten uns, diese Menschen aufzunehmen. Die Grünen Kanton Bern lehnen die Unterbringungen in Zelten, wie dies im vergangenen Winter in Lyss der Fall war, ab. Ebenfalls stehen sie der Unterbringung von Schutzsuchenden in unterirdischen Anlagen ablehnend gegenüber.
Die Grünen sprechen sich für die Variante A aus, in welcher der Regierungsrat für verpflichtende Massnahmen zuständig ist. Die Kompetenz zur langfristigen Planung der Unterbringung soll in der Kompetenz des Regierungsrates bleiben. Die Zusammenarbeit mit den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ist sinnvoll. Hingegen lehnen die Grünen die Variante B ab, welche die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter beauftragen will, die Massnahmen bei der Suche nach Unterkünften durchzuführen. Mit einer neuen Ebene und den 10 Regierungsstatthalterämtern würde die bereits komplexe Struktur mit Variante B noch komplizierter. Zudem sind die Gebiete der Regierungsstatthalterämter nicht deckungsgleich mit den Gebieten der aktuellen Partnerorganisationen für die Leistungserbringung. Mit einer solchen Delegation würde der Prozess länger dauern und es könnten unter Umständen auch Differenzen und regionale Ungleichbehandlungen entstehen.
Die Grünen beantragen zudem eine Änderung beim Vollzug. Heute können Vollzugsaufgaben auch an private Unternehmen übertragen werden. Aus Sicht der Grünen Kanton Bern darf eine Übertragung staatlicher Vollzugsaufgaben im sensiblen Asylwesen nicht an gewinnorientierte Unternehmen erfolgen. Daher beantragen die Grünen eine Beschränkung auf private Trägerschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind. Damit soll verhindert werden, dass sich mit Vollzugsaufgaben im Asylbereich grosse Gewinne erzielen lassen. Auch verlangen die Grünen, dass in Ausnahmefällen kleinere Unterkünfte möglich sein sollen, so zum Beispiel als Aussenstellen von bestehenden grösseren Einheiten. Für die Details verweisen wir auf die vollständige Vernehmlassung.
Für weitere Auskünfte:
Natalie Imboden, Grossrätin, Co-Präsidentin Grüne Kanton, 079 706 62 84
Anna Linder, Grossrätin, 079 668 51 89