Steuergesetzrevision 2019

KLIMABONUS STATT STEUERGESCHENKE FÜR GROSSBETRIEBE

Die Grünen lehnen die Steuergesetzrevision 2019 ab und fordern, das Geschäft zu sistieren bis klar ist, wie sich die Steuervorlage 17 auf Bundesebene auf den Kanton Bern auswirkt. Steuergeschenke für Grossbetriebe, die auf Kosten von Bevölkerung, KMU und Klima gehen, sind im Kanton Bern nicht mehrheitsfähig, wie die Abstimmung zur USR III deutlich zeigte. Die Grünen fordern stattdessen einen Klimabonus für Betriebe, welche sich für die CO2-Neutralität per 2030 verpflichten.

Wenn die Steuersätze für juristische Personen wie geplant gesenkt werden, profitieren hauptsächlich Grossbetriebe mit hohen Gewinnen. Zu den grossen Nutzniessern dieser Steuersenkung zählen auch bundesnahe Unternehmen. Auf der anderen Seite sinken die Steuereinnahmen und damit die verfügbaren Mittel der öffentlichen Hand. Leistungsabbau ist die Folge. Die Grünen kritisieren die resultierende einseitige Lastenverschiebung hin zu natürlichen Personen und den KMU, welche künftig stärker an die öffentlichen Leistungen im Kanton Bern beitragen müssten. «Die Abstimmung zur USR III hat gezeigt, dass Steuersenkungen für Grossbetriebe auf Kosten von Bevölkerung und KMU im Kanton Bern nicht mehrheitsfähig sind“, bilanziert Natalie Imboden, Co-Präsidentin Grüne. Angesichts der aktuellen Klimaproblematik ist es unverantwortlich dem Staat Ressourcen zu entziehen, welche dieser zum Beispiel für Anpassungsmassnahmen aufgrund des Klimawandels braucht. Sollte die Regierung an dieser Steuergesetzrevision festhalten, fordern die Grünen, dass der Kanton eine Variante mit einem Klima-Bonus bei den Gewinnsteuern für Unternehmen vorlegt. „Vom Klimabonus sollen alle Unternehmen, auch KMU, profitieren können, die sich mit geeigneten Massnahmen für die CO2-Neutralität per 2030 verpflichten“, so Natalie Imboden.

Gleichbehandlung aller Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen sollten nicht amtlich bewertet werden, weil sie ihren Wert schneller verlieren als der Rest eines Gebäudes, dies aufgrund abnehmender Energieproduktion und tieferer Neuinvestitionen mit fortschreitender Zeit. Die Grünen schlagen deshalb eine Gleichbehandlung aller Photovoltaikanlagen (ob Aufdach-Anlagen, Indach-Anlagen oder Fassadenelemente) vor. Das heisst Photovoltaikanlagen werden nicht amtlich bewertet und es wird kein Eigenmietwert erhoben. Stattdessen wird der Ertrag als Einkommen versteuert.

Damit der Kanton Bern seine Verantwortung für Mensch und Umwelt auch in Zukunft wahrnehmen kann, braucht es eine mehrheitsfähige und nachhaltige Steuerpolitik. Die Grünen werden eine einseitige Steuergesetzrevision vehement bekämpfen und fordern ein Umdenken.

Anhang: Stellungnahme Grüne Kanton Bern (PDF)

Für weitere Auskünfte:

Natalie Imboden, Grossrätin, Co-Präsidentin 079 706 62 84
Jan Remund, Co-Präsident 079 917 15 29