Betriebe, die Staatsbeiträge vom Kanton erhalten, sollen neu die Lohngleichheit von Frauen und Männern einhalten. Angesichts der Lohnunterschiede zwischen Frauen- und Männerlöhnen von 17,8 Prozent im Kanton Bern fordern die Grünen, dass im Rahmen der Revision des Staatsbeitragsgesetzes Nachweise und griffige Kontrollen für die Einhaltung der Lohngleichheit verankert werden.

Das Staatsbeitragsgesetz regelt, nach welchen Grundsätzen der Kanton Beiträge an Dritte für die Erbringung von Leistungen spricht (öffentlicher Verkehr, Betreuung im Alter etc.). Die Staatsbeiträge an Dritte machen insgesamt jährlich 4,6 Milliarden Franken und damit rund die Hälfte der Ausgaben des Staatshaushaltes aus. Nachdem der Kanton die Einhaltung der Lohngleichheit sowohl in der Zentralverwaltung als auch im Submissionswesen einfordert und überprüft, hat die Regierung einen entsprechenden Artikel auch im Staatsbeitragsgesetz vorgeschlagen. Betriebe, die Staatsbeiträge vom Kanton erhalten, sollen neu die Lohngleichheit von Frauen und Männern umsetzen. Die Grünen unterstützen dieses Anliegen ausdrücklich. Für die Grünen ist es hingegen unverständlich, dass die Finanzkommissionsmehrheit dagegen ist, dass bei öffentlichen Geldern an Dritte die Lohngleichheit gefordert und stichprobenmässig überprüft wird.

Die Fakten im Kanton Bern sind klar: Während der Bruttomedianlohn für Frauen in der Privatwirtschaft des Kantons Bern 5107 Franken beträgt, verdient ein Mann 6215 Franken, was einer Differenz von 17,8 Prozent entspricht. Männer verdienen im Monat 1108 Franken mehr als Frauen. Selbst wenn Unterschiede bei Ausbildung und Anforderungsniveau bereinigt werden, verbleiben im Kanton Bern statistisch im Monat 545 Franken Lohndifferenz als potentielle Lohndiskriminierung. Dies obwohl sowohl Kantons- wie Bundesverfassung den gleichen Lohn für die gleichwertige Arbeit fordern und erprobte Verfahren für die Lohnüberprüfung vorliegen. So steht das vom Bund entwickelte und breit erprobte Tool Logib den Betrieben kostenlos zur Verfügung.

Ein breites, parteienübergreifendes Bündnis von Frauenorganisationen und vielen Frauen aus der Wirtschaft ruft für den 7. März zu einer nationalen Kundgebung „Lohngleichheit jetzt“ in Bern auf (7märz2015.ch). Die Grünen Kanton Bern unterstützen die Kundgebung aktiv und werden sich im Grossen Rat für eine griffige Regelung für die Einhaltung der Lohngleichheit einsetzen.

Erfreulich ist, dass die Finanzkommission im Staatsvertragsgesetz neu Vergütungsberichte verlangt. Damit müssen Betriebe mit grossen Beiträgen der öffentlichen Hand Transparenz über die Vergütungen an ihre Geschäftsleitungen und strategischen Führungsorgane leisten. Dies ist eine analoge Regelung, wie sie bereits im Spitalversorgungsgesetz verankert ist und entspricht einer Forderung der Grünen aus der Vernehmlassung.

Für weitere Auskünfte:

Natalie Imboden, Grossrätin Grüne, Mitglied Finanzkommission, 079 706 62 84