Stärkere Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Beschaffung sind für die lokale Wirtschaft eine Chance und helfen mit, lokale Arbeitsplätze zu sichern. Es soll zukünftig nicht mehr das billigste Angebot siegen, sondern der Anbieter, der langfristig gesehen die vorteilhaftesten Dienstleistungen und Güter anbietet. Damit wird bei den Beschaffungen das Lebenszyklusmodell stärker berücksichtigt.

Im öffentlichen Beschaffungswesen werden Kontrollen für die Durchsetzung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann durchgeführt. Der Kanton Bern hatte hier eine Vorreiterrolle. Die Einhaltung der Lohngleichheit ist im Kanton Bern eine Teilnahmevoraussetzung im Beschaffungswesen und Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der Lohngleichheit zu deklarieren. Heute gibt es jedoch nur noch auf Gemeindeebene Stichproben. So hat beispielsweise die Stadt im Rahmen des Projekts «Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe der Stadt Bern» über 30 Kontrollen durchgeführt (vgl. www.bern.ch/lohngleichheit).

Die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse und einer Überprüfung durch eine unabhängige Stelle gemäss Gleichstellungsgesetz des Bundes (GlG), das am 1. Juli 2020 in Kraft trat, ist befristet. Im Übrigen sind lediglich Unternehmen mit 100 und mehr Angestellten betroffen und die Analyse muss nur einmal durchgeführt werden, falls die Lohngleichheit eingehalten wird. Da davon nur ein kleiner Teil der Anbietenden in Beschaffungsverfahren betroffen ist, sind Stichproben weiterhin nötig. Die GRÜNEN fordern aus diesen Gründen, dass im kantonalen Gesetz Lohngleichheitskontrollen verankert werden!

Consultation détaillée des VERTS Canton de Berne (PDF, en allemand)