Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt gegen den Willen des Regierungsrats, dass der Finanzierungsfehlbetrag in der Investitionsrechnung kompensiert werden müsse. Allerdings wurde die Schuldenbremse im Juni 2023 durch eine Volksabstimmung dahingehend verändert, dass zukünftig bei der Investitionsrechnung eine Mehrjahresbetrachtung angewendet werden wird. Die Vorgaben der «neuen» Schuldenbremse (in Kraft ab 1.1.2024) würden keine Kompensation verlangen. Die GRÜNEN Kanton Bern unterstützen den Vorschlag des Regierungsrats auf die Kompensation des Finanzierungsfehlbetrags zu verzichten. Einerseits kann damit bereits der Grundgedanke der neuen Schuldenbremse – die Mehrjahresbetrachtung – angewendet werden. Andererseits wird so dem zukünftig steigenden Investitionsbedarf besser entsprochen. Investitionen sind dringend nötig, denn der Kanton steht vor grossen Herausforderungen, insbesondere im Klimabereich.

Grossrat Fredy Lindegger stellt fest: «Wir sollten unbedingt auf eine Kompensation des Fehlbetrages in der Investitionsrechnung verzichten, um bereits beschlossene und dringend notwendige Investitionen im Bildungsbereich nicht noch zusätzlich zu verzögern.» Grossrätin Rahel Ruch betont: «Damit wir den Green New Deal umsetzen können und der Klimaartikel in der Verfassung kein toter Buchstabe bleibt, muss der Kanton massiv investieren. Finanzpolitik darf kein Selbstzweck bleiben.»

Die GRÜNEN Kanton Bern sind ausserdem irritiert, dass die Rechnung nur mit einem eingeschränkten Prüfurteil gutgeheissen wurde. Die von der Finanzkontrolle bemängelten Punkte stehen vor allem im Zusammenhang mit der SAP-Einführung und müssen nun möglichst rasch behoben werden. Es zeigt sich einmal mehr, dass die SAP-Einführung noch nicht vollständig verdaut ist.