Bereits in der parlamentarischen Beratung zur Totalrevision des Polizeigesetzes (PolG) haben die GRÜNEN auf diverse problematische und verfassungswidrige Bestimmungen hingewiesen und insbesondere den eklatanten Verstoss gegen die grund- und menschenrechtlich geschützte Lebensweise der in- und ausländischen Fahrenden kritisiert. Die Mehrheit des Grossen Rats nahm diesen Gesetzesbruch jedoch bewusst in Kauf. So war es dann nicht weiter erstaunlich, dass das Bundesgericht mit Urteil vom 20. April 2020 den GRÜNEN und den anderen 18 Beschwerdeführenden in drei von vier Punkten Recht gab und die entsprechenden Artikel aufhob.

Ausdehnung der polizeilichen Mittel
Neben den aufgehobenen Bestimmungen, die sich gegen die Fahrenden richteten, ging es in der Bundesgerichtsbeschwerde auch um Präzisierungen der erlaubten polizeilichen Mittel in der sogenannten «Vorermittlung», also der präventiven Überwachung von Personen durch die Polizei. Der Regierungsrat nimmt die vom Bundesgericht geforderten Präzisierungen mit der vorgelegten Revision teilweise ungenügend vor und will der Kantonspolizei zahlreiche neue Mittel zur Überwachung ohne konkreten Verdacht in die Hände geben.

Die vorliegende Teilrevision des PolG sieht vor, dass neben der Videoüberwachung des öffentlichen Raums – die neu gegen den Willen der Gemeinde von der Sicherheitsdirektion verfügt werden kann – auch der gesamte Verkehr auf Kantonsgebiet durch eine automatische Fahrzeug- und Kontrollschilderfassung überwacht und die Daten 100 Tage gespeichert werden.

Gesetzesgrundlage für Bodycams ungenügend
Die vorgeschlagenen Anpassungen im PolG für die Verwendung von Bodycams sind als gesetzliche Grundlage unzureichend. Die GRÜNEN kritisieren insbesondere, dass die Entscheidungsmacht, ob eine Kamera zum Einsatz kommt, alleinig bei den diensthabenden Polizist*innen liegt. Auch fehlt ein Kriterienkatalog als objektiver Anhaltspunkt, wann der Einsatz von Bodycams möglich sein soll.

Rechtsschutz wird abgebaut
Gleichzeitig will der Regierungsrat zahlreiche Rechtsschutzfunktionen im Gesetz abbauen: So soll die Polizei zukünftig nicht mehr verpflichtet sein, für die Durchsuchung von Wohnungen die Einwilligung der Regierungsstatthalterämter einholen zu müssen. Auch soll die Polizei selber entscheiden können, ob sie Personen zur Durchsuchung auf den Polizeiposten mitnimmt, selbst wenn sich diese ausweisen können. Die GRÜNEN befürchten, dass damit der Praxis des unnötigen Entkleidens auf dem Polizeiposten Tür und Tor geöffnet wird.

Die GRÜNEN lehnen diesen massiven Ausbau der Datengewinnung und der polizeilichen Zwangsmassnahmen ausserhalb eines Strafverfahrens bei gleichzeitigem Abbau der Verfahrensrechte und des Rechtsschutzes der betroffenen Personen entschieden ab.

Ausführliche Stellungnahme (PDF)