Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen
Weiterzug der Beschwerde soll Klarheit schaffen
Der Weiterzug der Beschwerde gegen das Amt für Sozialversicherungen an das Verwaltungsgericht soll Klarheit schaffen. Das Verwaltungsgericht soll klären, ob das im Gesetz verankerte Ziel bei den Prämienverbilligungen vom Regierungsrat umgesetzt werden muss oder ob das Gesetz mit Sparbeschlüssen ausgehebelt werden kann. Die Grünen unterstützen die Beschwerdeführerin beim Weiterzug.
Aufgrund von Sparbeschlüssen des Grossen Rates vom November 2013 verfügte das zuständige kantonale Amt für Sozialversicherungen am 5.12.2013 gegenüber einer bisher anspruchsberechtigten Person, die Streichung der Prämienverbilligung für sie und ihre Kinder. Gegen diese Verfügung hat die betroffene Person am 30. Juni 2014 Beschwerde erhoben, da gemäss Art. 14 des massgeblichen Gesetzes der Regierungsrat die Anspruchsberechtigung so festzulegen hat, dass 25 bis 45 Prozent der Kantonsbevölkerung in den Genuss einer Verbilligung gelangen. Die Beschwerdeführerin macht dabei geltend, sie zähle mit ihrem Einkommen zu den 25 Prozent der Berner Kantonsbevölkerung, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebten, und habe deshalb einen gesetzlichen Anspruch auf Prämienverbilligung. Die JGK hat die Beschwerde am 5. Dezember 2016 – ganze drei Jahre später – mit der Begründung abgewiesen, dass sich vom Gesetz „kein einklagbarer Anspruch auf Prämienverbilligung ableiten lasse“. Brisant ist dabei, dass die Verwaltung aber für das Jahr 2014 Rückstellungen von gegen 20 Millionen genau für diesen Fall gebildet hat.
Mit dem Weiterzug der Beschwerde, gegen das Amt für Sozialversicherungen und die JGK, an das Verwaltungsgericht soll Klarheit geschaffen werden. Das Verwaltungsgericht soll klären, ob das im Gesetz verankerte Leistungs- bzw. Sozialziel bei den Prämienverbilligungen von den Behörden umgesetzt werden muss oder ob ein erlassenes Gesetz von den Behörden mit Sparbeschlüssen ausgehebelt werden kann. Die Grundsatzfrage ob das Kantonsparlament und der Regierungsrat Sparbeschlüsse im Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen beschliessen dürfen, ist auch im Zusammenhang mit der anstehenden Spardebatte 2017 von Bedeutung. Die Grünen unterstützen die Klägerin daher beim Weiterzug ihrer Beschwerde und hoffen auf eine baldige Klärung.
Inzwischen ist auch bekannt, dass im Jahr 2014 statt 25 Prozent nur noch 23 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhalten haben (im Jahr 2013, vor den Sparmassnahmen waren es noch 26% gewesen). für das Jahr 2015 hat die Verwaltung zudem die Berechnungsgrundlagen dieser Prozentzahl geändert, was die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr zu verunmöglichen scheint. Eine Interpellation in der Januarsession verlangt deshalb Transparenz über die Hintergründe der neuen Berechnungsgrundlagen.
Weitere Auskünfte
Natalie Imboden, Co-Präsidentin Grüne Kanton Bern, Grossrätin, 079 706 62 84