Der Regierungsrat hat heute die Anpassung der Sozialhilfeverordnung aufgrund des Urteils des Berner Verwaltungsgerichtes bekanntgegeben: Vorläufig aufgenommene Personen sollen neu ab einer Anwesenheit von 10 Jahren einen um 15% gekürzten Grundbedarf erhalten. Bisher galt für alle vorläufig Aufgenommenen eine Kürzung um 30%. Für Menschen, die weniger als 10 Jahre in der Schweiz leben, gilt nach wie vor die Kürzung um 30%. 

Auch wenn das Urteil des Verwaltungsgerichtes zu einer minimalen Verbesserung geführt hat, kritisieren die GRÜNEN die massive Kürzung des Grundbedarfs für Menschen, die vorläufig aufgenommen sind, scharf. Eine Kürzung des Grundbedarfs um 15% bedeutet, dass für eine Einzelperson monatlich 830 Franken für Nahrungsmittel, Strom, Mobilität und Kleidung zur Verfügung steht. Mit diesem tiefen Betrag ist ein Leben in Würde nicht möglich.

Die GRÜNEN setzten sich für eine substanzielle Erhöhung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe ein: Der Kanton Bern hat den tiefsten Grundbedarf der Schweiz und seit 2011 keine Anpassung mehr vorgenommen. Mit der aktuellen Teuerung verschärft sich das Problem noch zusätzlich. Deshalb empfiehlt die Konferenz der Sozialdirektor*innen einen Teuerungsausgleich von 2.5%, damit liegt der SKOS-Grundbedarf neu bei 1031 Franken. Im Kanton Bern liegt dieser ohne Anpassung bei 977 Franken. Die GRÜNEN fordern den Regierungsrat auf, rasch zu handeln.