Grüne beantragen Rückweisung der Gesetzesänderung betreffend Prämienverbilligungen
Nächste Woche berät der Grosse Rat eine Gesetzesänderung, die das Sozialziel zu den Verbilligungen der Krankenkassenprämien ersatzlos streichen will. Die Grünen haben heute einen Rückweisungsantrag eingereicht. Statt Familien und den Mittelstand weiter zu schwächen, braucht es dringend Massnahmen, um Berner Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen von den überdurchschnittlich hohen pro-Kopf-Nettokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Kanton Bern zu entlasten.
2013 hat der Grosse Rat einen massiven Abbau bei den Prämienverbilligungen für die Krankenkasse beschlossen. Insgesamt sind rund 86‘000 Personen – Familien und Menschen mit unteren und mittleren Einkommen – von der Sparmassnahme betroffen. Vor dem Hintergrund, dass der Kanton Bern bei den pro-Kopf-Nettokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unerfreuliche Maximalwerte aufweist und zu den Kantonen mit den höchsten Gesundheitskosten gehört, ist der Abbau bei den Krankenkassen-Prämienverbilligungen umso problematischer.
Nächste Woche berät der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV). Das geltende Recht sieht vor, dass mindestens 25 Prozent der Kantonsbevölkerung von Prämienverbilligungen profitieren sollen. Mit den beschlossenen Sparmassnahmen wird dieser Wert unterschritten. Um den Abbau wenigstens nachträglich auf eine legale Basis zu stellen, will der Regierungsrat deshalb das entsprechende Gesetz anpassen.
Die Grünen haben heute einen Rückweisungsantrag eingereicht, der einen Modellwechsel fordert: Anstelle des bisherigen quantitativen Sozialziels (Prämienverbilligungen für mindestens 25 Prozent der Kantonsbevölkerung) fordern die Grünen ein qualitatives Ziel. So sollen die Krankenkassenprämien abzüglich der Verbilligung maximal zehn Prozent des verfügbaren Einkommens eines Haushalts betragen. Die Grünen stützen dabei auf eine Zielsetzung des Bundesrats ab: Im Jahr 1991 formulierte der Bundesrat in der Botschaft zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes das Ziel, dass die Krankenkassenprämien nach der Verbilligung höchstens acht Prozent des steuerbaren Einkommens eines Haushalts betragen sollen. Dieses Ziel wird heute klar verfehlt. Im Kanton Bern sind viele Haushalte mit einer deutlich höheren Prämienlast (Nettoprämie/verfügbares Einkommen) konfrontiert. Das zeigen auch Berechnungen von Berner Modellhaushalten. So hat beispielsweise ein Modellhaushalt mit zwei Erwachsenen, einem Kind und einem Jugendlichen gemessen am verfügbaren Einkommen mit 15 Prozent, eine Mittelstandsfamilie mit zwei Kindern mit 12 Prozent Prämienbelastung zu rechnen.
Die Streichung des Sozialziels, wie sie der Regierungsrat beantragt, lehnen die Grünen klar ab. Sollten die Grünen mit ihrem Rückweisungsantrag und ihren weiteren Anträgen im Grossen Rat unterliegen, werden sie das Referendum ergreifen. Mit einem Referendum könnte die Bevölkerung über den sozialpolitisch verheerenden Abbau entscheiden.
Für weitere Auskünfte:
Natalie Imboden, Grossrätin Grüne, 079 706 62 84
Blaise Kropf, Präsident Grüne Kanton Bern, Grossrat, 079 263 47 68