Verbindliche Löhne notwendig – statt unverbindlicher Papiertiger

Die GRÜNEN kritisieren die ungenügenden Vorschläge der Regierung im Bereich der privaten Betreuer*innen älterer Menschen. Es geht um eine Arbeit, die meist von Frauen, häufig von sogenannten «Care-Migrantinnen» in Privathaushalten erbracht wird. Betreuer*innen sind oftmals mit prekären Arbeitsbedingungen konfrontiert. Die GRÜNEN fordern daher die Unterstellung unter den Schutz des Arbeitsgesetzes. Zudem sind verbindliche Löhne nach Qualifikationen, für die aktive Arbeitszeit und die Präsenzzeit festzulegen.

Nicht nur die Betreuenden fordern klar verständliche und faire Arbeitsverträge, sondern auch zunehmend Privathaushalte und Beratungsstellen von Alters- und Senior*innenorganisationen. Daher fordern die GRÜNEN, dass Betreuer*innen älterer Menschen national dem Arbeitsgesetz unterstellt werden. Die Gleichbehandlung von Hausangestellten und anderen Arbeitnehmer*innen schreibt auch das ILO-Übereinkommen 189 explizit vor. Dass es sich bei Betreuer*innen grossmehrheitlich um Frauen handelt, führt zu indirekten Diskriminierungen und ist gleichstellungspolitisch ein Problem.

Kantonal braucht es ein verbindliches Instrument mit Lohnregelungen. Das Grundproblem des vorliegenden NAV liegt darin, dass er eben gerade nicht verbindlich ist («dispositives Recht») und jederzeit vom Arbeitgeber, bzw. der Arbeitgeberin davon abgewichen werden kann. Zudem wirkt der NAV nur zivilrechtlich. Bei Verletzungen können deshalb beispielsweise die kantonalen Arbeitsmarktinspektor*innen nicht aktiv werden. Damit wird der Zweck eines Minimalstandards und die Verhinderung von «schwarzen Schafen» keinesfalls sichergestellt. Gemäss den Ergebnissen der FLAM-Kontrollen liegt im Kanton Bern die Unterbietungsrate bei 20% und es besteht Handlungsbedarf.

Gemäss Art 360a OR kann der Kanton auf Antrag der Tripartiten Kommission nach Berufserfahrung und Bildungsabschluss differenzierte Mindestlöhne festlegen. Die GRÜNEN beantragen, dass der NAV mindestens im Bereich der Löhne für zwingend erklärt wird. Dabei sind die Löhne für die Präsenzzeit und die aktive Arbeitszeit festzulegen. Die im NAV aufgeführten Tätigkeiten gehen weit über eine simple Mithilfe hinaus und sind auch breiter als hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Es geht um die umfassende Betreuung über einen langen Zeitraum hinweg, wofür es spezifische soziale Kompetenzen und insbesondere eine hohe Eigenverantwortung braucht. Daher sollen sich die Mindestansätze an vergleichbaren Tätigkeiten, so beispielsweise an Fachpersonen Betreuung orientieren. Dem Vollzug kommt angesichts der besonderen Situation des Arbeitsplatzes «Privathaushalt» eine wichtige Funktion zu. Die GRÜNEN fordern, dass der Kanton Bern klärt, welche Instanz(en) die Betreuer*innen im Fall von Verletzungen der NAV-Bestimmungen unterstützen und der Kanton muss ein angemessenes Verfahren zur Verfügung stellen, welches die Durchsetzung der Regelungen sicher stellt. Sinnvoll ist auch ein regelmässiger Austausch zwischen interessierten Privathaushalten, Vertretungen der Patient*innen, Fachorganisationen und den Sozialpartner/innen.

Vollständige Stellungnahme Konsultation_NAV 24-Stunden-Betreuung_GRÜNE