Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes

Die Grünen Kanton Bern sind zwar erfreut über die Vorschläge des Regierungsrats zur Umsetzung der MuKEn. Will die Schweiz und der Kanton Bern das Pariser Klimaabkommen umsetzen, sind die Massnahmen jedoch nicht ausreichend.

Die Vorschläge zur Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sind aus klimapolitischer Sicht ein Muss. Die Gemeinden erhalten mit der Revision grössere Freiheiten. So können Gemeinden neu Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft, gemäss SIA-Effizienzpfad, und darauf aufbauende Vorschriften fordern. Das revidierte Gesetz beinhaltet auch wichtige Punkte, wie die Photovoltaik-Pflicht und das Neubauverbot von Ölheizungen.

Gerade ältere Gebäude sind der grösste Knackpunkt bei der Erreichung der Klimaziele. In diesem Bereich ist die vom Regierungsrat vorgeschlagene Umsetzung der Vorschriften zentral und unumgänglich. «Fehlinvestitionen in Öl- und Gasheizungen liegen grundsätzlich nicht mehr drin, wenn wir die, vor einem Jahr in Paris beschlossenen, Klimaziele erreichen wollen», so Jan Remund, Co-Präsident Grüne Kanton Bern. Die Grünen erachten die Vorschläge des Regierungsrats auch als grosse Chance für die Wirtschaft, sie führen dazu, dass mehr Geld in die lokale Bauwirtschaft fliesst und weniger in die Ölproduzierenden Länder.

Trotz der grundsätzlich richtigen Stossrichtung der Revision, gehen die Regelungen den Grünen zu wenig weit. Sie fordern insbesondere folgende Verschärfungen:

  • Strom:
    • Neu soll eine Lenkungsabgabe auf Strom erhoben werden (analog zum Kanton Basel Stadt)
  • Neubauten:
    • Neue Gebäude sollen als Plusenergiegebäude gebaut werden: diese Erzeugen im Minimum so viel Energie, wie diese für Wärme, Strom und graue Energie verbrauchen.
    • Pflicht zur Eigenstromerzeugung: Auf Neubauten sollen im Minimum 30 W PV /m2 gebaut werden, anstatt nur 10 W/m2.
    • In neuen Wohnbauten dürfen keine fossilen Heizungen eingebaut werden (und nicht nur keine Ölheizungen wie dies der Regierungsrat vorschlägt)
  • Altbauten:
    • Für energetisch nicht sanierte Gebäude mit Baujahr 1975 und älter soll der GEAK vorgeschrieben sein
    • Bei Sanierungen ist entweder eine Verringerung des Verbrauchs oder ein erneuerbarer Anteil von 30% zu erreichen (anstatt nur 10%)
    • Der Ersatz von fossil befeuerten Heizungen soll neu meldepflichtig sein

Vernehmlassungsantwort Grüne Kanton Bern (PDF)

Für weitere Auskünfte:

Jan Remund, Co-Präsident Grüne Kanton Bern, 079 917 15 29
Jessica Fuchs, Geschäftsführerin Grüne Kanton Bern, 031 311 87 01