Ungerechtfertigte Steuerprivilegierung von Grundeigentümern verhindern
Obwohl die gesetzlichen Vorgaben für die Neubewertung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken erfüllt sind, verweigert die Finanzkommission knapp das Eintreten auf die Revision des entsprechenden Dekrets. Die Grünen Kanton Bern kritisieren diesen Entscheid scharf. Der Antrag auf Nichteintreten bedeutet, dass Grundstückeigentümer, die in den letzten Jahren von teils massiven Steigerungen der Verkehrswerte ihrer Wohnliegenschaften profitiert hatten, dies weiterhin nicht entsprechend versteuern müssen. Eine Verzögerung wäre unverständlich und ungerechtfertigt, da der Regierungsrat die allgemeine Neubewertung für 2019 bereits im Rahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014 in Aussicht gestellt hatte. Die Neubewertung führt ab dem Steuerjahr 2020 voraussichtlich zu Mehreinnahmen von 32 Millionen Franken für den Kanton und 77 Millionen Franken für die Gemeinden.
Grundstücke werden gemäss Steuergesetz aufgrund ihres Verkehrswerts besteuert. Wenn sich die Verkehrs- und Ertragswerte im Kanton erheblich, bzw. mehr als 10 Prozentpunkte verändert haben, verlangt das kantonale Steuergesetz eine Neubewertung. Seit der letzten Neubewertung im Kanton Bern im Jahr 1999 sind die realen Verkaufspreise auf dem Liegenschaftsmarkt teilweise deutlich gestiegen, im kantonalen Durchschnitt um gut 10 Prozent.
Gemäss Leitentscheiden des Bundesgerichtes von 1998 müssen die aktuellen amtlichen Werte mindestens 70 Prozent des Verkehrswerts betragen. Heute liegt der entsprechende Wert im Kanton Bern aber nur noch bei 58,5 Prozent. Dabei verlaufen die Entwicklungen sowohl nach Liegenschaftsart, aber auch regional, sehr unterschiedlich. So liegt das Verhältnis der amtlichen Werte zu den realen Handänderungspreisen auf dem Markt in der Region Saanen noch bei 25,6 Prozent. Auch die Stadtregionen Bern und Thun, aber auch La Neuveville und die Tourismusregionen Frutigen, Interlaken, Nieder- und Obersimmental haben tiefe Werte zwischen 48,4 und 55,1 Prozent. In diesen Regionen gab es auf dem Liegenschaftsmarkt massive Erhöhungen der Preise für die Grundeigentümer, aber keine entsprechend höhere Besteuerung. Gleichzeitig ist in anderen Regionen (wie Moutier, Wangen, Trachselwald) das Gegenteil zu beobachten.
Obwohl die gesetzlichen Vorgaben für die Neubewertung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken damit eindeutig erfüllt sind, verweigert die Finanzkommission knapp das Eintreten auf die Revision des entsprechenden Dekrets. Die Grünen Kanton Bern kritisieren diesen Entscheid scharf. Der Antrag auf Nichteintreten bedeutet, dass Grundstückeigentümer, die in den letzten Jahren von teils massiven Steigerungen der Verkehrswerte der Liegenschaften profitiert hatten, dies weiterhin nicht entsprechend versteuern müssen. Auch der Eventualantrag der Finanzkommission auf Rückweisung des Geschäfts und eine Verschiebung führen dazu, dass die Neubewertung nicht wie geplant auf 2019 gemacht werden kann, sondern sich um rund zwei Jahre verzögert.
Damit wird die steuerliche Gleichbehandlung weiterhin nicht umgesetzt, Liegenschaftsbesitzer werden steuerlich bevorteilt und insbesondere die Gemeinden haben 2020 erhebliche Steuerausfälle. Die vorgesehene Neubewertung führt ab dem Steuerjahr 2020 voraussichtlich zu Mehreinnahmen von 32 Millionen Franken für den Kanton und 77 Millionen Franken für die Gemeinden.
Verzögerungen sind daher unverständlich und ungerechtfertigt, da der Regierungsrat die allgemeine Neubewertung 2019 bereits im Rahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014 in Aussicht gestellt hatte. Die Neubewertung hat keinen sachlichen Zusammenhang mit der Steuerstrategie, die zur Zeit in der Vernehmlassung ist. Die Neubewertung ist aufgrund der erheblichen Veränderung der Verkehrswerte eigenständig durchzuführen.
Die Grünen Kanton Bern werden sich in der Januarsession für Eintreten auf das Dekret einsetzen und erwarten, dass die sachorientierten Kräfte im Grossen Rat aufgrund der gesetzlichen Grundlagen das Gesetz materiell beraten und verabschieden.
Für weitere Informationen:
Natalie Imboden, Grossrätin und Mitglied Finanzkommission, Co-Präsidentin Grüne Kanton Bern, 079 706 62 84