Bei der Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnes mit der BLS als Bauherrin sind anscheinend grobe Fehler mit massiven Auswirkungen auf die Umwelt passiert. So gelangten Tonnen von giftigem Bauschotter in eine Kiesgrube. Im benachbarten Blausee sind bereits im Mai 2020 Zehntausende von Fischen verendet. Die Auswirkungen auf das Grundwasser und die davon betroffene Bevölkerung sind unklar. Problematisch scheint unter anderem die Aufsichtsrolle des kantonalen Amts für Wasser und Abfall AWA, das gemäss Recherchen den Transport des Aushubmaterials in die Kiesgrube der beteiligten Firmen Vigier und Marti AG genehmigte, obwohl die Deponie nicht über die nötigen Schutzmassnahmen verfügte. 
 
Aufgrund von Recherchen von lokalen Medien und der SRF-Rundschau sind die Probleme seit dem 16. September 2020 öffentlich bekannt und schweizweit ein Thema. Der Kanton Bern steht sowohl im Zusammenhang mit der BLS als eigentliche Bauherrin und mit seinen Aufsichtsfunktionen im Fokus. So wurde in der Rundschau von Regierungsrat Neuhaus geäussert, dass der Kanton nicht genügend Kapazitäten für die Durchführung von Kontrollen habe und dass die Baufirma Marti zwar Korrekturmassnahmen ergreifen musste (erneute Ausgrabung von 1000 Tonnen Giftmaterial), aber gegenüber der Firma Marti AG keine Bussen ausgesprochen wurden. Problematisch ist zudem, dass weiterhin Umweltrisiken bestehen. Der Steinbruch der Firma Vigier hat bauliche Mängel und ist nur teilweise der Kanalisation angeschlossen, sodass Wasser gefiltert im Boden versickert und im Grundwasser landet. 
 
Die GRÜNEN verlangen eine rasche und umfassende Aufarbeitung der offenen Fragen nach der Verantwortlichkeit des Kantons und der involvierten Stellen. Offenbar ist bei der Aufsicht neben den kantonalen Behörden auch das Bundesamt für Verkehr involviert. Wichtig sind neben den aufsichtsrechtlichen Fragen auch die Sicherstellung der Gesundheit der lokalen Bevölkerung in Bezug auf die Wasserqualität und der Schutz der betroffenen Natur. Schockierend ist daher die Aussage von Kantonsseite, dass ein Baustopp unverhältnismässig gewesen sei und daher die negativen Folgen für die Umwelt und die Bevölkerung in Kauf genommen werden. 
 
Die parlamentarische Aufarbeitung soll im Rahmen einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) geschehen. Zur Abklärung von Vorkommnissen von grosser Tragweite kann der Grosse Rat eine PUK einsetzen. Diese hat spezielle Rechte. Sie kann bei Behördenmitgliedern, Verwaltungsangehörigen und Privatpersonen Auskünfte einholen oder diese Personen befragen, Sachverständige beiziehen und Augenscheine vornehmen. Ausserdem kann sie die Herausgabe sämtlicher Akten des Regierungsrates, der kantonalen Verwaltung, der Justizverwaltung und der Finanzkontrolle verlangen. 
 
Die GRÜNEN verlangen, dass das zuständige Organ (Büro) dem Grossen Rat einen Grossratsbeschluss zur Einsetzung einer PUK in Sachen Umweltskandal Lötschberg / Blausee vorlegt, und werden im Hinblick auf die Novembersession entsprechende Anträge stellen.