Steuergesetzrevision 2016: für die Umwelt statt die Autopendlerei
Die Grünen unterstützen den Vorschlag der Regierung für die Plafonierung des Autopendlerabzugs auf jährlich maximal 3000 Franken. Damit gälte im Kanton Bern die gleiche Regelung wie auf Bundesebene bei der direkten Bundessteuer. Für die grosse Mehrheit der PendlerInnen bliebe alles beim Alten, hingegen könnten die Ausreisser mit sehr vielen Autokilometern nicht mehr von derselben massiven steuerlichen Entlastung profitieren. Der Antrag der Finanzkommissionsmehrheit mit einer Plafonierung bei 6700 Franken schadet der Umwelt und den Kantonsfinanzen. Kanton und Gemeinden müssten jährlich auf 51 Millionen Franken Steuereinnahmen verzichten.
Das heutige Berner Steuerrecht ermöglicht für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte einen Fahrkostenabzug in unlimitierter Höhe. Dieser hohe Steuerabzug macht das Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort steuerlich attraktiv. Ein Fehlanreiz: Der Pendelverkehr belastet Umwelt und Menschen massiv (Lärm, Emissionen). Heute machen im Kanton Bern 4300 Personen einen jährlichen Steuerabzug von über 15’000 Franken für Autokilometer geltend. Eine nachhaltige Politik soll aber nicht die Autokilometer und damit die Autopendlerei steuerlich attraktiv machen, sondern den öffentlichen Verkehr und die Siedlungsentwicklung an guterschlossenen Lagen fördern. Daher unterstützen die Grünen den Vorschlag der Regierung für die Plafonierung des Autopendlerabzugs auf jährlich maximal 3000 Franken, analog der Regelung auf Bundesebene bei der direkten Bundessteuer.
Auf Bundesebene wurde die Plafonierung des Fahrkostenabzugs im Februar 2014 im Rahmen der Abstimmung über FABI (Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur) deutlich angenommen. Mit der Anwendung der gleichen Regelung im Kanton Bern bleibt bei knapp 70 Prozent der steuerpflichtigen PendlerInnen alles beim Alten. Nur die Minderheit mit sehr grossen Pendeldistanzen kann künftig nicht mehr alle Autokilometer steuerlich abziehen, wodurch überlange Pendeldistanzen nicht mehr steuerlich begünstigt werden.
Den Antrag der Finanzkommission, die Plafonierung bei 6700 statt 3000 Franken anzusetzen, lehnen die Grünen aus ökologischen Gründen ab. Zudem führte der Antrag zu Steuerausfällen von jährlich insgesamt 51 Millionen Franken bei Kanton und Gemeinden. Im Rahmen der ASP-Spardebatte im November 2013 war die Plafonierung des Pendlerabzug eine der wenigen einnahmeseitigen Massnahmen, welche dem Kanton jährlich 53 Millionen und den Gemeinden 29 Millionen Franken Mehrertrag bringen sollte. Für die zahlreichen Bernerinnen und Berner, die von den weitgehenden Abbaumassnahmen im Rahmen von ASP betroffen sind, ist es ein Hohn, wenn die bürgerlichen Parteien nun Ertragsausfälle und damit allenfalls einen weiteren Abbau provozieren.
Keine Angst vor Transparenz bei den Steuerregistern
Die Grünen sind für die Beibehaltung des Öffentlichkeitsprinzips von Steuerregistern. Das heutige Gesetz ermöglicht den Gemeinden, die Steuerregister gegen Gebühr zu veröffentlichen oder aufzulegen. Das Gebot der Transparenz und das Öffentlichkeitsprinzip sprechen für die Beibehaltung der heutigen Regelung. Auch ist eine gewisse Transparenz über Steuerverhältnisse Teil der schweizerischen Steuerkultur und dient der Prävention von Steuerhinterziehung. Die vorgesehene Regelung will das Einsichtsrecht auf wirtschaftliche Interessen (z.B. für Gläubiger) beschränken. Damit werden ökonomische Eigeninteressen gegenüber Transparenzanliegen der Öffentlichkeit priorisiert. Es wird zudem verhindert, dass Medien Einblick in Steuerdaten nehmen können. Die Grünen haben keine Angst vor Transparenz und lehnen die Änderung ab.
Für weitere Auskünfte:
Natalie Imboden, Grossrätin, Mitglied Finanzkommission, 079 706 62 84
Blaise Kropf, Präsident Grüne Kanton Bern, Grossrat, 079 263 47 68