Revision des Arbeitsmarktgesetzes: Grüne fordern branchenspezifische Lohnuntergrenzen
Die Grünen Kanton Bern fordern im Rahmen der Änderung des Arbeitsmarktgesetzes griffigere Massnahmen zum Schutz der Löhne. Armut trotz Arbeit ist auch im Kanton Bern eine Realität, wie jüngste Zahlen des Kantons zeigen. Rund 1400 Vollzeiterwerbstätige sind zur Existenzsicherung auf Sozialhilfe angewiesen. Die Grünen fordern darum existenzsichernde Löhne dank branchenspezifischen Lohnuntergrenzen. Das Ziel der interinstitutionellen Zusammenarbeit, die Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zurückführen will, unterstützen die Grünen. Beim vorgesehenen Datenaustausch muss dem Datenschutz aber umfassend Rechnung getragen werden.
Das kantonale Arbeitsmarktgesetz ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Arbeits- und Lohnbestimmungen. Die Grünen beantragen im Rahmen der aktuellen Revision eine massgeblich Verstärkung des Lohnschutzes und Instrumentarien zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen. So beantragen die Grünen unter anderem, das Arbeitsmarktgesetz mit einem Artikel zu branchenspezifischen Mindestlöhnen zu ergänzen. Sofern kein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen existiert, soll der Regierungsrat verpflichtet werden, Mindestlöhne als Lohnuntergrenze für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen sowie für die Landwirtschaft zu erlassen. Heute sind rund die Hälfte der Beschäftigten nicht durch Gesamtarbeitsverträge vor Tiefstlöhnen geschützt. Gemäss aktuellen Zahlen sind im Kanton Bern rund 1400 Personen mit Vollzeitpensen auf Sozialhilfe angewiesen. Die Nachbarkantone Neuenburg und Jura kennen bereits Regelungen für kantonale Mindestlöhne. Neuenburg hat 2014 einen gesetzlichen Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde (bzw. monatlich 3640 Franken brutto) bei 42 Arbeitsstunden pro Woche festgelegt. Die Einführung dieser Lohnuntergrenze betrifft im Kanton Neuenburg vier Prozent der Beschäftigten und bedeutet somit für rund 2700 Arbeitende eine Erhöhung ihrer Löhne.
Weiter beantragen die Grünen einen Artikel zu Betriebseinstellungen bei Lohndumping: Wenn die Kontrollorgane den begründeten Verdacht auf Verstösse gegen zwingende Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden oder die Verweigerung der Mitwirkung bei Kontrollen haben, soll eine Betriebseinstellung bzw. ein Arbeitsunterbruch erfolgen.
Die Grünen unterstützen im Grundsatz das Ziel der interinstitutionellen Zusammenarbeit, die Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zurückführen will, die aus verschiedenen Gründen keine Stelle gefunden haben. Die Grünen legen aber grossen Wert darauf, dass die dafür notwendigen Datenschutzbestimmungen umfassend berücksichtigt und sorgfältig respektiert werden. Bei den ausgetauschten Informationen über den Gesundheitszustand, Erwerbslosigkeit, Finanzen, verwaltungsrechtliche Sanktionen etc. handelt es sich um heikle und daher besonders schützenswerte Personendaten. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist zu unbestimmt und damit ein Blankocheck. Die Grünen fordern eine griffige Formulierung zur Regelung des Datenschutzes.
Stellungnahme der Grünen Kanton Bern (PDF)
Für weitere Auskünfte:
Natalie Imboden, Co-Präsidentin Grüne Kanton Bern, Grossrätin, 079 706 62 84