Die Grünen bedauern, dass die Finanzkommission als vorberatende Kommission die Chance verpasst hat, im Arbeitsmarktgesetz Verbesserungen für den Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen auf dem Berner Arbeitsmarkt zu verankern. Die Grünen fordern branchenspezifische Mindestlöhne und einen wirksamen Schutz der Arbeitsbedingungen.

Die Grünen begrüssen im Grundsatz eine Revision des Arbeitsmarktgesetzes. Das Arbeitsmarktgesetz ist im Rahmen der Personenfreizügigkeit und der flankierenden Massnahmen wichtig, um die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu garantieren.

Die Grünen hatten in der Vernehmlassung neue Instrumente gefordert, insbesondere die Einführung von branchenspezifischen Mindestlöhnen. Für Branchen, bei denen Lohnuntergrenzen in Gesamtarbeitsverträgen fehlen, sind Mindestlöhne ein wirksamer Schutz vor Lohndumping. Angesichts der vielen Arbeitnehmenden im Kanton Bern, die trotz Vollzeiterwerbsarbeit zu wenig zum Leben verdienen und auf Sozialhilfe angewiesen sind (Stichwort Working poor), sind Lohnuntergrenzen dringend nötig. Bedauerlicherweise hat die vorberatende Kommission diese Chance verpasst. Die Finanzkommission nimmt in Kauf, dass Tiefstlöhne weiterhin mit Sozialhilfe aufgestockt werden müssen und Privatbetriebe damit indirekt subventioniert werden.

Zu einer wirksamen Aufsicht über die Lohn- und Arbeitsbedingungen auf dem Berner Arbeitsmarkt gehören auch statistische Grundlagen. Die Grünen kritisieren, dass der Kanton Bern darauf verzichten will, vorhandene Lohnstatistiken des Bundes für den Berner Arbeitsmarkt regelmässig auszuwerten. Die letzten verfügbaren Lohnstatistiken für den Kanton Bern, die unter anderem Angaben über die Häufigkeit von Tiefstlöhnen enthalten, stammen aus dem Jahr 2008.

Für weitere Informationen:

Natalie Imboden, Co-Präsidentin Grüne Kanton Bern, Grossrätin, 079 706 62 84