Im Rahmen der neuen Verordnung über die Leistungsangebote der Kinder-, Familien- und Jugendförderung ist eine Verschlechterung (Art. 15) in der Betreuungsqualität in den Kitas (Kindertagesstätten) vorgesehen, welche die GRÜNEN Kanton Bern dezidiert ablehnen. Vorgesehen ist eine Zunahme der in einer Gruppe zu betreuenden Kinder. Der Betreuungsschlüssel ist ein zentraler Wert einer qualitativ guten und auf das Kindswohl ausgerichteten familienergänzenden Kinderbetreuung. Der Betreuungsschlüssel sollte daher auf dem bisherigen Wert 1 zu 6 belassen werden.

Der Betreuungsschlüssel für Kinder von 12 bis 18 Monaten wird auch mit der neuen Verordnung mit dem Faktor 1 berechnet. Damit unterschreitet der Kanton Bern weiterhin die Richtlinie des Branchenverbandes kibesuisse, der bis zu einem Alter von 18 Monaten einen Betreuungsschlüssel von 1.5 vorsieht, da Säuglinge mehr Betreuungsbedarf haben.

Die GRÜNEN fordern zudem, dass eine Kita-Gruppe nicht ausschliesslich von Lernenden im ersten oder zweiten Lehrjahr betreut werden darf. Mindestens die Hälfte des betreuenden Personals muss über einen Berufsabschluss Fachperson Betreuung oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen.
 
Aufsicht über Kitas verbessern
Die GRÜNEN Kanton Bern befürworten ausdrücklich, dass vorgesehen ist, regelmässige und in der Regel unangemeldete Kontrollen vor Ort durchzuführen. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der GRÜNEN. Neu sollen neben den regulären Aufsichtsbesuchen auch Kontrollen aufgrund spezifischer identifizierter Risiken realisiert werden. Es ist unabdingbar, dass beim Kanton dafür genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit Aufsichtsbesuche bei möglichen Risiko-Betrieben ohne Verzug realisiert und nach Bedarf wiederholt werden können.
Aus der Sicht der GRÜNEN muss das Wohl des Kindes im Zentrum stehen. Die vorgeschlagene Abschaffung der heutigen Härtefallregelung ist problematisch und widerspricht dem Wohl des Kindes. Die GRÜNEN verlangen, dass die heutige Härtefallregelung, die bei einer unterjährigen Reduktion des massgebenden Einkommens um mehr als 20 Prozent auf Antrag eine Erhöhung des Betreuungsgutscheines ermöglicht, beibehalten wird.

Ambulante Pflege bedarfsgerecht ausbauen und solide finanzieren
Die Versorgung der Bevölkerung mit ambulanter Pflege ist eine Pflicht, die der Kanton zu gewährleisten hat und als Auftrag an professionelle Leistungserbringer*innen delegiert wird. Die GRÜNEN fordern, dass der Kanton Bern die ambulante Pflege fördert und ausbaut, weil dies dem Bedürfnis einer breiten Bevölkerung entspricht und weil die ambulante Versorgung bis zu einem mittleren Pflegebedarf auch kostengünstiger ist. Die GRÜNEN beurteilen die Normkosten kritisch. Normkosten bieten ein grosses Mass an Fehlanreizen und sind entgegen dem angestrebten Ziel nicht vorausschauend. Mit Normkosten wird ein vergangenheitsbezogener Kostendeckungsbedarf abgedeckt und kein aktueller oder prospektiver.

Stellungnahme zur Verordnung über die Leistungsangebote der Kinder-, Familien- und Jugendförderung (FKJV) 

Stellungnahme zur Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV)