Die Schweiz ist 2014 der UNO-Behindertenrechtskonvention beigetreten. Um die erwähnten Grundsätze des BLG umzusetzen, sollten Menschen mit Behinderungen Wahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die unpräzise definierten, teilweise widersprüchlichen Erläuterungen vermitteln in diesem wichtigen Gesetz jedoch eine Unsicherheit bei der Umsetzung des Gesetzes. Ob die komplette Umstellung des Steuerungs- und Finanzierungsmodells gelingen kann, ist völlig offen. 
Um Klarheiten zu schaffen, müssen Einschränkungen der Wahlfreiheit gesetzlich und nicht auf Verordnungsebene verankert werden. Die GRÜNEN verlangen, dass die Verordnung in eine öffentliche Vernehmlassung gegeben wird.

Wahlmöglichkeiten fördern
Informations- und Beratungsangeboten kommt eine grosse Bedeutung zu. Nur wer informiert ist und seine Möglichkeiten kennt, kann wählen. Dieser Weg ist auch für die Betroffenen und für die Institutionen einfacher und günstiger. Ambulante und stationäre Angebote müssen gleichwertig behandelt werden. Ausserdem muss es möglich sein, im ambulanten Bereich für dieselben Leistungen dieselben Löhne zu bezahlen. Wenn die Assistenz nicht angemessen entlohnt werden kann, ist es schwierig, dafür geeignete Personen zu finden. Dies schränkt die Wahlmöglichkeiten und damit die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen unverhältnismässig ein. Die GRÜNEN fordern, dass das Gesetz auch in einer Version in Leichter Sprache zugänglich gemacht wird.

Ausführliche Stellungnahme der GRÜNEN Kanton Bern