Einerseits ist es erfreulich, dass sich der Haushalt 2023 sehr robust zeigte und die ausfallenden Gelder der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Umfang von CHF 322 Mio. fast vollständig kompensiert werden konnten. Andererseits zeigt die Finanzierungslücke bei den Investitionen deutlich, dass auch weiterhin sehr sorgfältig mit den knappen Finanzen umgegangen werden muss. Dies umso mehr, weil die sozial- und gesundheitspolitische Situation im Kanton Bern hohen Finanzierungsbedarf aufweist.

Die fehlenden SNB-Millionen wurden dabei vor allem durch höhere Fiskalerträge (CHF 137 Mio.) und tiefere Staatsbeiträge (CHF 154 Mio.) ausgeglichen. Trotz massiv steigender Krankenkassenprämien schöpfte der Kanton die budgetierten Mittel für Prämienverbilligungen auch im letzten Jahr nicht aus. Dies zeigt, dass der Regierungsrat unverzüglich die Bezugskriterien anpassen muss. Auch die Sonderdividende der BKW hat einen Beitrag zum praktisch ausgeglichenen Rechnungsabschluss 2023 geleistet, was die Bedeutung dieser Beteiligung für die Kantonsfinanzen unterstreicht und gegen weitere Privatisierungspläne spricht.

In dieser Ausgangslage ist es wichtig, dass Ausgaben und Investitionen gut priorisiert werden. Die GRÜNEN fordern einen Verzicht auf weitere Steuersenkungen. Steigende Mieten und Gesundheitskosten sowie der Pflegenotstand sind Themen, die nun mit griffigen Massnahmen angegangen werden müssen. Auch weitere Investitionen im Bildungsbereich zur Behebung des Lehrpersonenmangels sind angezeigt.

Grossrat Fredy Lindegger stellt fest: «Die solide Finanzlage ist eine wichtige Voraussetzung zur Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen. Steuersenkungen für grosse Unternehmen und Gutverdienende haben dabei keinen Platz.» Grossrätin Rahel Ruch betont: «Teuerung, hohe Mieten und Krankenkassenprämien belasten viele Menschen stark. Der Kanton Bern muss hinschauen und jetzt in Prämienverbilligungen und die soziale Infrastruktur investieren.»

Die verschiedenen Vorbehalte der Finanzkontrolle zum Geschäftsbericht 2023 sind alarmierend. Die vollständige Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems (IKS) muss möglichst rasch wieder hergestellt werden, um grössere Probleme rechtzeitig zu erkennen beziehungsweise zu verhindern.