Der Kanton als Waldeigentümer und mit dem Staatsforstbetrieb (SFB) als Bewirtschafter muss seine Verantwortung wahrnehmen, um der Klima- und Biodiversitätskrise entgegenzuwirken. So soll der SFB gezielt Massnahmen zur Förderung der Biodiversität, insbesondere der vom Bund definierten Waldzielarten, ergreifen müssen. Diese volkswirtschaftlichen Leistungen sind mit einer reinen gewinnorientierten Rechtsform nicht kompatibel, denn die Förderung der Biodiversität im Wald bringt keine Einnahmen im betriebswirtschaftlichen Sinne.

Schon heute wird die Handhabung der Kostenabwälzung des Staatsforstbetriebs von einigen Gemeinden kritisiert. Alle Zusatzkosten z.B. im Bereich der Gebirgswaldspflege oder der Biodiversität werden konsequent und vollumfänglich den Gemeinden abgewälzt. Diese Praxis muss überdacht werden. Gebirgswaldpflege und Biodiversitätsmassnahmen sind zentral und auch für den Kanton von grosser Bedeutung und von allgemeinem Nutzen. Die stark betriebswirtschaftliche Optik muss zu Gunsten einer volkswirtschaftlicheren Optik angepasst werden, indem z.B. stärker wieder mit lokalen Firmen oder den Berner Gemeinden zusammengearbeitet wird. Auch diesbezüglich ist eine Auslagerung kontraproduktiv.

Für die GRÜNEN sprechen folgende drei Gründe hauptsächlich gegen eine Auslagerung:
 
Verringerter Einfluss der Politik: Ausgelagerte Organisationen sind schwierig zu führen. Auch bei klaren Vorgaben und Eignerstrategien ist der Einfluss der Politik sehr beschränkt – und deutlich kleiner als bei integrierten Einheiten. Dieser Einfluss sollte beim Forstdienst in Zeiten der Biodiversitäts- und Klimakrise nicht abgeschwächt werden.
 
Klima- und Biodiversitätskrise: In Zukunft werden Biodiversitätsfragen noch wichtiger werden und die Schutzwaldpflege komplexer. Eine Auslagerung wirkt sich nachteilig aus: der Druck auf marktwirtschaftliche Lösungen wird damit noch grösser.
 
Zunahme der Konkurrenz: Die Auslagerung sieht vor, dass der Umsatz des Staatsforstbetriebs steigen soll. Dies ist nur auf Kosten von privater Konkurrenz möglich. Die Auslagerung schafft deshalb eine stärkere Konkurrenzsituation, auch wenn dies so in der Vorlage abgestritten wird.
 
Die GRÜNEN Kanton Bern lehnen die Auslagerung des Forstdienstes in eine Aktiengesellschaft deshalb dezidiert ab. In Anbetracht der Dringlichkeit der Klima- und Biodiversitätskrise behalten sich die GRÜNEN vor, zu gegebenem Zeitpunkt das Referendum gegen die Änderung des Waldgesetzes zu ergreifen, sollte der Regierungsrat an der Privatisierung festhalten.

Ausführliche Stellungnahme (PDF)