In den letzten Jahren haben verschiedene Vorstösse im Grossen Rat auf ungenügende finanzielle und personelle Ressourcen im Bereich der Naturförderung aufmerksam gemacht. So hat eine grüne Interpellation im Jahr 2018 Alarm geschlagen, nachdem der Kanton Bern eingestanden hatte, dass er die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben mangels Ressourcen nicht erfüllen kann. In der Folge hat der Regierungsrat diesen Mangel teilweise ausgeglichen und einige Stellen bewilligt. 

Impulsprogramm für Biodiversität
Aus Sicht der Grünen Fraktion ist das Engagement des Kantons Bern für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität weiterhin lückenhaft und insgesamt ungenügend. In der Frühlingssession 2021 haben die Grünen eine Fraktionsmotion für ein «ambitioniertes Impulsprogramm» deponiert, damit im Zuge der Bewältigung der Corona-Krise endlich auch die Klima- und Biodiversitätskrise forciert angegangen wird. Konkret soll der Kanton Bern die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um die Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität Schweiz so rasch wie möglich kantonsweit umzusetzen. 

Ökologische Infrastruktur sichern
In der Sommersession 2021 haben die Grünen nun mit einem Paket von Vorstössen nachgedoppelt, die konkrete Verbesserungen des Instrumentariums fordern. Mit einer Motion wird der Regierungsrat aufgefordert, das vom Bund entwickelte Konzept der «Ökologischen Infrastruktur» im Kanton Bern umzusetzen: Bis 2040 soll es eine flächendeckende ökologische Infrastruktur bestehend aus Schutz- und Vernetzungsgebieten gesichert werden, damit die Biodiversität langfristig erhalten werden kann. Die Motion von Moussia von Wattenwyl verlangt dazu, dass die ökologische Qualität bereits bezeichneter Gebiete gesichert wird, dass zusätzliche Gebiete als Teil der ökologischen Infrastruktur ausgeschieden werden und durch Vernetzung ein tragfähiges Netz für die Biodiversität geschaffen wird.

Biotop- und Moorschutz stärken
Eine zweite Motion verlangt vom Regierungsrat, dass er den Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung im Kanton Bern verbessert und auch die umgebenden Pufferzonen einbezieht, beispielsweise durch das Instrument des Grundbucheintrags. Die Motion von Bruno Vanoni will zudem erreichen, dass der Kanton Bern künftig die Bundesbeiträge, die für die Pflege der geschützten Biotope erhältlich sind, auch vollumfänglich abgerufen werden. Schliesslich soll dem Austrocknen von Hoch- und Flachmooren als besonders sensible Biotope verstärkt entgegengewirkt werden, womit auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann.

Drainagen in Moorböden erneuern?
In die gleiche Richtung zielt ein Postulat zum Umgang mit drainierten und degradierten ehemaligen Moorböden. Der Kanton Bern untersucht in einem gemeinsamen Pilotprojekt mit den Kantonen Zürich und Aargau das Nutzungspotenzial dieser Böden, deren Drainagen zunehmend erneuerungsbedürftig werden. Das Postulat von Christoph Grupp will nun vom Regierungsrat Auskunft über erste Ergebnisse und über die Kriterien für den Entscheid, ob für bestimmte Flächen die Drainagen zur Entwässerung erneuert werden sollen oder ob besser eine Wiedervernässung und Renaturierung angestrebt werden soll. Gestellt wird auch die Frage nach der Auswirkung auf die zahlreichen Meliorationsprojekte, die im Kanton Bern in den nächsten Jahren finanziert werden müssen.

Mehr Naturschutzaufsicht, weniger Steinfräsen-Einsatz
Mit einer Motion, die Beat Kohler mit Unterstützung aus anderen Parteien eingereicht hat, werden Verbesserungen in der Naturschutzaufsicht gefordert. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass die Aufsicht aufgrund von Personal- und Zeitmangel in den Schutzgebieten nur unzureichend wahrgenommen werden kann. Dadurch werden Naturwerte geschmälert oder sogar ganz zerstört. Eine Möglichkeit zur Verbesserung wäre der Einsatz von «Rangern» durch den Kanton, Gemeinden und beispielsweise auch Bergbahnen.

Welche Auswirkungen der Einsatz von Steinfräsen (vor allem im Berner Jura) auf die Biodiversität hat, will Moussia von Wattenwyl mit einem Postulat in Erfahrung bringen. Es soll aber auch überprüft werden, ob die gesetzliche Bewilligungspflicht genügend streng ist und bei unbewilligtem Steinfräsen-Einsatz im Gelände ausreichend sanktioniert wird. Jedenfalls soll die Wirkung der vorhandenen Gesetzgebung verstärkt werden; der Kanton Neuenburg hat in diesem Sinne kürzlich seine Gesetzgebung verschärft.

Weniger Spritzmittel im Wald
Mit einer Motion fordert Thomas Gerber vom Regierungsrat eine Strategie und konkrete Massnahmen, um den Einsatz von Pestiziden im Wald massiv einzuschränken und bis 2030 ganz zu verbieten. Zum Schutz von Holz gegen Borkenkäfer sollen Netze als Alternative zu Spritzmittel geprüft werden. Der Regierungsrat soll Waldbesitzende, Umweltorganisationen und Holzverarbeitende an einen Tisch bringen, um gemeinsame Lösungen für das Problem des Pestizideinsatzes im Wald zu suchen, der für Menschen, insbesondere Kinder, gefährlich und für Kleinstlebewesen und Insekten tödlich ist.

Die eingereichten Biodiversitäts-Vorstösse im Einzelnen: