Vernehmlassung zur Revision der Kantonsverfassung

Die Grünen Kanton Bern lehnen die Verdoppelung der Finanzkompetenzen von Regierung und Grossem Rat ab. Dies würde eine Erhöhung der Finanzschwelle für das Ergreifen eines Referendums von heute 2 auf neu 4 Millionen Franken bedeuten. Eine solche Schwächung des Referendumsinstruments ist demokratiepolitisch nicht erwünscht.

Die Grossratskommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen schlägt zwei Verfassungs-änderungen vor, die einerseits die Finanzzuständigkeiten der Organe wie die Verankerung der Parlamentsdienste betreffen. Die Verankerung der Parlamentsdienste in der Verfassung unterstützen die Grünen inhaltlich. Hingegen lehnen die Grünen die Verdoppelung der Finanzkompetenzen von Regierung und Grossrat ab. Dies hätte zur Folge, dass das fakultative Referendum bei einmaligen Ausgaben erst ab 4 Millionen Franken (heute 2 Millionen) und bei wiederkehrenden Ausgaben erst ab 800’000 Franken (heute 400’000 Franken) möglich wäre. Der Vorschlag würde die Hürde für die Ergreifung eines fakultativen Referendums erhöhen und damit zu einer Einschränkung des wichtigen Instruments des fakultativen Referendums führen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass im Kanton Bern (im Gegensatz zu anderen Kantonen) die Hürden für die Ergreifung von Referenden mit 10’000 Unterschriften in 3 Monaten bereits heute relativ hoch sind.

Bei der Erhöhung der Kompetenzen des Regierungsrates können sich die Grünen eine moderate Anpassung vorstellen, z.B. für wiederkehrende Beiträge auf Fr. 300’000 (heute Fr. 200’000). Aber es stellt sich die Frage, ob diese Anpassung eine Verfassungsänderung und Volksabstimmung rechtfertigt.

Berner Volksvorschlag hat sich grundsätzlich bewährt

Die Grünen Kanton Bern erachten das Instrument des Volksvorschlages (konstruktives Referendum) als einen wichtigen Beitrag in der demokratischen Meinungsbildung. Er ermöglich die Einflussnahme der Zivilgesellschaft, seien es Verbände und Interessengruppen ausserhalb des Parlaments oder Parteien. Wie ein Gutachten des Zentrums für Demokratie Aarau aufzeigt, nimmt der Kanton Bern beim Instrument des Volksvorschlages eine Vorreiterrolle ein. Der Eventualantrag des Parlaments gehört zu den Instrumenten mit dem „höchsten Differenzierungsgrad“. Das Gutachten übt aber auch Kritik am Eventualantrag. Da dieser im Kanton Bern den Volksvorschlag ausschliesst enthält er das Missbrauchspotential, allein mit dem Zweck gestellt zu werden, einen Volksvorschlag zu verhindern. Daher beantragen die Grünen zu prüfen, ob sowohl ein Eventualantrag als auch ein Volksvorschlag zulässig sind und ob auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe für den Beschluss eines Eventualantrags durch den Grossen Rat ein qualifiziertes Mehr verlangt werden soll, um dem Missbrauch des Eventualantrags zur blossen Verhinderung eines Volksvorschlags vorzubeugen.

Vernehmlassung (PDF)

Für weitere Auskünfte:

Natalie Imboden, Co-Präsidentin Grüne Kanton Bern, 079 706 62 84

Bruno Vanoni, Grossrat, 079 405 65 52