Die Grüne Fraktion bedauert, dass die erste Lesung des an und für sich fortschrittlichen Beteiligungsgesetzes BLS für ein ideologisch motiviertes Störmanöver missbraucht wurde. Der Antrag der Kommissionsmehrheit, den Grossen Rat allein über einen Verkauf der Aktienmehrheit der BLS entscheiden zu lassen, belasten die Beratungen überflüssigerweise. Erstens gibt es keine realen Kaufinteressent*innen, es geht lediglich um eine Machtdemonstration. Zweitens braucht es kein Beteiligungsgesetz für eine AG, die ohnehin verkauft werden soll.

Für die GRÜNEN ist klar: Der öffentliche Regionalverkehr gehört unter staatliche Aufsicht. Eine Veräusserung der BLS-Aktienmehrheit an Private wird in jedem Fall bekämpft. Die Grüne Fraktion fordert eine gesetzliche Festlegung des kantonalen Aktienanteils zwischen 50 und 70% und lehnt eine Senkung der Hürden für einen Verkauf ab. Ein entsprechender Antrag verlangt eine zwingende Volksabstimmung, falls eine Veräusserung ins Gesetz aufgenommen wird. Die negativen Erfahrungen mit ÖV-Privatisierungen im Ausland, etwa in England, belegen, dass eine solche Entscheidung in die Hände der Berner*innen gehört.

Das gute Resultat der ersten Lesung nicht belasten

Mit einem minimal gehaltenen Beteiligungsgesetz, das kaum über die verfassungsmässigen Mindestanforderungen hinausging, wollte der Regierungsrat den Grossen Rat abspeisen. Dies wurde in der ersten Lesung weitgehend korrigiert. Eine breite Mehrheit im Kantonsparlament ist sich einig, dass ein Beteiligungsgesetz klar und präzise sein muss. Gerade mit Blick auf das von den GRÜNEN initiierte allgemeine Beteiligungsgesetz ist es wichtig, jetzt klare Vorgaben zu schaffen.

Es braucht einen klaren Zweckartikel, der definiert, welche staatlichen Interessen mit einer Beteiligung verfolgt werden – im Falle der BLS vor allem die Sicherstellung eines angemessenen ÖV-Angebots. Ebenso zentral sind mobilitäts-, energie- und klimapolitische Ziele.

Ebenfalls wichtig ist der Paradigmenwechsel im Verständnis staatlicher Beteiligungen. Die Regierung hält an der überholten Auffassung fest, dass eine öffentliche AG wie eine private AG zu behandeln sei. Die GRÜNEN begrüssen, dass künftig «alle aktienrechtlichen Möglichkeiten» genutzt werden sollen, um kantonale Interessen aktiv zu vertreten.

Auch die Aufsicht wird gestärkt: Unternehmen müssen vollständige und regelmässige Informationen liefern – ein zentraler Lehrpunkt aus der BLS-Affäre. Ein quasi-staatliches Unternehmen darf der Aufsicht nicht die Einsicht in wesentliche Dokumente verwehren.

Die Grüne Fraktion hofft, dass der Grosse Rat die Beratungen über dieses moderne BLS-Beteiligungsgesetz nicht mit dem Makel eines Veräusserungsartikels belastet und damit die Türe für Privatisierungen im später zu beschliessenden allgemeinen Beteiligungsgesetz öffnet.